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Blog · Wirkungs-Brief

Werbung für Ärzte — was erlaubt ist, was nicht

HWG, MBO-Ä §27 und UWG kompakt erklärt. Acht häufigste Abmahn-Fallen mit Beispielen. Was auf der Website nicht stehen darf, was rechtssicher formuliert ist, und was eine Abmahnung konkret kostet.

26. Mai 2026

Werbung für Ärztinnen und Ärzte ist in Deutschland strenger reguliert als in fast jedem anderen Beruf. Drei Regelwerke greifen gleichzeitig — auf der Praxis-Website, in jedem Instagram-Post, in jeder WhatsApp-Nachricht an einen Patienten. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen ab 1.000 € pro Verstoß, Berufsrechts-Beschwerden mit Geldbußen bis 50.000 € und im Extremfall den Approbationsentzug.

Dieser Artikel ist die Übersicht. Wir gehen die drei Regelwerke durch, zeigen die acht häufigsten Abmahn-Fallen mit Beispielen und verlinken am Ende auf die Detail-Artikel zu jedem Risiko-Punkt. Konzipiert für niedergelassene Fachärzte, ästhetisch-medizinische Praxen, Heilpraktiker — und für alle die für deren Marketing verantwortlich sind.

Die drei Regelwerke — und warum sie alle gleichzeitig greifen

Ästhetische Medizin und ärztliche Behandlungen gelten rechtlich als Heilbehandlung. Damit wird jeder Werbe-Auftritt automatisch zur „Werbung für Heilmittel" — und drei Gesetze sind gleichzeitig anwendbar.

HWG — Heilmittelwerbegesetz

Regelt, wie über Medizinprodukte und Behandlungen gesprochen werden darf. Verbietet konkret: Heilversprechen (§ 3 HWG), Vorher-Nachher-Vergleiche bei operativen Eingriffen (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG), Zuwendungen wie Rabatte oder Gewinnspiele für Heilbehandlungen (§ 7 HWG).

MBO-Ä §27 — Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte

Verbietet anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung. Klingt allgemein, ist aber konkret: Superlative („beste Praxis Frankfurts"), Heilsversprechen („garantiert faltenfrei"), namentliche Vergleiche mit Mitbewerbern.

Werbung darf nicht anpreisend, irreführend oder vergleichend sein. — § 27 Musterberufsordnung-Ärzte (MBO-Ä)

UWG — Wettbewerbsrecht

Schützt Mitbewerber vor unlauterer Praxis. Das ist der häufigste Abmahn-Auslöser — spezialisierte Anwaltskanzleien scannen Praxis-Websites systematisch und schicken Unterlassungserklärungen, sobald sie Verstöße finden. Eine Abmahnung kostet typischerweise 1.000 bis 2.500 €.

Dazu kommen DSGVO und KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) für Patientinnen-Fotos, Reviews mit echten Namen und Vor-/Nachher-Bilder. Und seit 28. Juni 2025 das BFSG (Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz) für alle digitalen Angebote — auch für viele Praxis-Websites verpflichtend.

Die acht häufigsten Abmahn-Fallen

Aus rund hundert dokumentierten Abmahnfällen der letzten zwei Jahre kristallisieren sich acht Patterns heraus, die mehr als 80 Prozent aller Verfahren auslösen. Wir gehen sie in der Reihenfolge der Häufigkeit durch.

1 · Heilversprechen und Wirkungsgarantien

„Garantiert 10 Jahre jünger." · „Wirkt sicher gegen Falten." · „Verspricht straffe Haut." Solche Aussagen sind nicht nur juristisch verboten, sie sind auch fachlich nicht haltbar — kein Gesicht reagiert garantiert auf eine Behandlung. Die saubere Sprache nutzt den Konjunktiv: „Kann das Hautbild verbessern." · „Möglicher Effekt: glattere Hautoberfläche." · „Studien zeigen Hinweise auf …".

Detail-Artikel: Heilversprechen in der ärztlichen Werbung — was Sie nicht sagen dürfen.

2 · Vorher / Nachher bei operativen Eingriffen

Vorher-Nachher-Vergleiche für operativ-plastisch-chirurgische Eingriffe sind nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG strikt verboten. Bei Filler und Botox gibt es formell eine Grauzone — aber das ist die Grauzone, aus der die meisten Abmahnungen kommen. Spezialisierte Anwälte scannen Instagram-Profile systematisch und schicken Unterlassungserklärungen über 1.000 bis 2.500 Euro für jeden gefundenen Vergleich.

Wenn überhaupt: nur eigene Patientinnen mit schriftlicher Einwilligung (DSGVO und KUG), identischer Bildausschnitt, identische Beleuchtung, Hinweistext „Einzelfall, kein typisches Ergebnis".

Detail-Artikel: § 11 HWG — Warum Vorher-Nachher-Bilder für OP-Eingriffe verboten sind.

3 · Lock-Preise und Rabatt-Aktionen

„Erstes Lippen-Filler für nur 99 €" oder „20 % Rabatt auf alle Botox-Behandlungen im Mai" sind klassische Abmahn-Auslöser. § 7 HWG verbietet Zuwendungen — also auch Rabatte und Gewinnspiele mit Behandlungs-Gutschein als Preis.

Was stattdessen funktioniert: Beratungsgebühr nennen (z. B. „50 € wird mit jeder Folgebehandlung verrechnet"). Auf-Anfrage-Preisgestaltung. Pakete mit transparenter Preis-Leistungs-Beschreibung im persönlichen Gespräch.

Detail-Artikel: § 7 HWG — Lock-Preise und Rabatte für Heilbehandlungen.

4 · Falsche Berufsbezeichnungen

„Fachärztin für Ästhetische Medizin" gibt es in Deutschland nicht — diese Fachrichtung ist nicht vom Gesetzgeber anerkannt. „Fachärztin für Dermatologie" ohne tatsächlichen Facharzttitel ist Irreführung. „Tätigkeitsschwerpunkt Ästhetische Medizin" ohne Kammer-Anerkennung ebenfalls.

Korrekt: „Dr. med. Margot Majkic — Ärztin" und „Approbation als Ärztin (Bundesrepublik Deutschland)". Zusatz-Zertifizierungen wie „DGBT zertifiziert" dürfen genannt werden.

5 · Erfundene oder gekaufte Testimonials

Erfundene Bewertungen, gekaufte Reviews, „typische" Aussagen ohne echte Quelle oder Patientinnen-Vornamen ohne Einwilligung — alles abmahnfähig. Erlaubt sind echte Google-Bewertungen, sichtbar mit Quellen-Hinweis (z. B. „aus dem Google Business Profile") eingebunden, anonymisiert mit Vorname + Initiale und nur das was die Patientin selbst öffentlich gepostet hat.

6 · Off-Label-Anwendungen ohne Pflicht-Hinweis

Polynukleotide bei Haut-Regeneration, Exosomen, PRP bei Haarausfall, bestimmte Filler-Anwendungen außerhalb der Standard-Areale — viele moderne Verfahren laufen off-label. Das ist medizinisch in Ordnung, aber rechtlich muss darauf hingewiesen werden.

Korrekt formuliert: „Diese Behandlung wird teilweise als individuelle Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikation (off-label) durchgeführt. Ausführliche Aufklärung erfolgt im persönlichen Beratungsgespräch." Sichtbar auf der Leistungs-Seite — nicht im Impressum versteckt.

7 · Geschützte Markennamen in der Werbung

„Vampir-Lifting" ist in den USA markenrechtlich von C. Runels geschützt — die deutsche Verwendung in der Werbung kann zu Markenrechts-Streitigkeiten führen. Profhilo, Restylane und andere spezifische Produktnamen sollten in der Werbung nicht direkt beworben werden.

Sichere generische Bezeichnungen: PRP, Eigenbluttherapie, Hyaluron-Filler, Polynukleotide.

8 · Social-Media-Verstöße

Instagram, TikTok und WhatsApp-Stories unterliegen exakt denselben Werberegeln wie die Website — viele Praxen unterschätzen das. Jeder Post, jede Story, jedes Reel ist potenziell Werbung im Sinne des HWG und UWG.

Häufige Verstöße: Vorher-Nachher-Splits in Reels, tanzende Spritzen-Videos, Live-Streams ohne KUG-Einwilligung, Influencer-Behandlungen gegen Posting („gekaufte Empfehlung"), Affiliate-Links ohne #Werbung-Kennzeichnung.

Was eine Abmahnung konkret kostet

Eine Abmahnung durch einen Mitbewerber kommt typischerweise mit drei Posten: Anwaltskosten 1.000 bis 2.500 €, eine modifizierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafen-Klausel (typisch 5.001 € pro künftigem Verstoß), und die Aufforderung, die beanstandeten Inhalte sofort zu entfernen.

Beschwerden bei der Ärztekammer können zur Rüge führen, Geldbußen bis 50.000 € auslösen und im Extremfall den Approbationsentzug — letzteres ist selten, aber dokumentiert. Im Wiederholungsfall greifen die Vertragsstrafen aus der ersten Unterlassungserklärung; eine fünfstellige Summe ist dann schnell zusammen.

Der präventive Standard: Werberecht im Layout eingebaut

Die effektivste Risiko-Vermeidung ist eine Website-Architektur, die Compliance gar nicht erst zur Diskussion stellt. Das heißt konkret:

  • Berufsbezeichnung exakt im Footer und im Impressum, identisch auf jeder Seite.
  • Off-Label-Hinweis als wiederkehrender Pflicht-Block auf jeder betroffenen Leistungs-Seite.
  • Galerie ohne Patientinnen-Bilder — stattdessen Räume, Atmosphäre, Behandlungs-Equipment.
  • Bewertungen mit Quellen-Hinweis und konsistenter Anonymisierung.
  • Sachlicher Konjunktiv in jeder Wirkungs-Beschreibung — keine Superlative, keine Garantien.
  • Keine Lock-Preise oder Rabatt-Aktionen sichtbar; transparente Preise auf Anfrage oder im Beratungsgespräch.
  • Klare Trennung von redaktionellem Content und bezahlten Kooperationen mit #Werbung-Kennzeichnung.

Im Zweifel: 24 Stunden warten — oder Anwalt fragen

Eine medienrechtliche Erstprüfung bei spezialisierten Kanzleien (z. B. Lex Medicorum, Dr. Halbe Rechtsanwälte, Möller Rechtsanwälte) kostet einmalig 300 bis 800 € und deckt die wichtigsten Risiken auf der Website ab. Das spart bei einer einzigen vermiedenen Abmahnung schon mehr, als die Prüfung kostet.

Bei einem konkreten Post oder Bild: 24 Stunden warten, am nächsten Tag noch einmal lesen, oder einer zweiten Person zeigen. Wenn der Bauch sagt „klingt nach Versprechen", dann ist es meist eines.

Die nächsten Schritte

Die acht Abmahn-Fallen haben wir hier in Stichworten erklärt. Detail-Artikel zu jedem einzelnen Punkt sind in Vorbereitung — wir verlinken sie hier, sobald sie online sind: Vorher-Nachher und § 11 HWG, Lock-Preise und § 7 HWG, Heilversprechen sauber formulieren, Markennamen in der Werbung, Instagram-Compliance für Arztpraxen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Praxis-Website oder Ihr Instagram-Auftritt sauber sind: wir machen einen kostenlosen Praxis-Audit. 30 Minuten Gespräch, wir prüfen Ihre Site gegen die acht häufigsten Patterns und sagen Ihnen konkret, wo Sie stehen. Wenn etwas akut riskant ist, sagen wir es Ihnen. Wenn alles sauber ist — auch.

Tags

HWGHeilmittelwerbegesetzWerbung ÄrztePraxis-MarketingComplianceAbmahnungÄsthetische Medizin

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