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Blog · Wirkungs-Brief

Vampir-Lifting, Profhilo, Restylane — warum Sie Markennamen meiden sollten

Markenrechtlich geschützte Begriffe in der Praxis-Werbung sind ein häufiger Abmahn-Auslöser. Welche generischen Bezeichnungen sicher sind und warum Premium-Praxen Marken nicht direkt bewerben.

26. Mai 2026

Markenrecht ist die wahrscheinlich übersehenste Falle in der ärztlichen Werbung. „Vampir-Lifting" ist in den USA markenrechtlich von Charles Runels geschützt — die deutsche Verwendung in der Werbung kann markenrechtliche Probleme auslösen.

Dieser Detail-Artikel wird in Kürze ausgebaut. In der Zwischenzeit finden Sie eine zusammenfassende Übersicht im Pillar-Artikel „Werbung für Ärzte — was erlaubt ist, was nicht" — verlinkt am Ende dieser Seite.

Tags

Werbung ÄrzteComplianceHWGPraxis-Marketing

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