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Blog · Wirkungs-Brief

Instagram, TikTok & Co. für Arztpraxen — was erlaubt ist

Tanzende Spritzen, Vorher-Nachher-Reels, Influencer-Kooperationen — Social Media folgt den gleichen Werberegeln wie die Website. Was geht, was nicht, und warum das Impressum auch in der Instagram-Bio stehen muss.

26. Mai 2026

Viele Praxen unterschätzen das: Instagram, TikTok und WhatsApp-Stories unterliegen exakt denselben Werberegeln wie die Website. Jeder Post, jede Story, jedes Reel ist potenziell Werbung im Sinne des HWG und UWG.

Dieser Detail-Artikel wird in Kürze ausgebaut. In der Zwischenzeit finden Sie eine zusammenfassende Übersicht im Pillar-Artikel „Werbung für Ärzte — was erlaubt ist, was nicht" — verlinkt am Ende dieser Seite.

Tags

Werbung ÄrzteComplianceHWGPraxis-Marketing

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