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Blog · Wirkungs-Brief

§ 7 HWG — Lock-Preise und Rabatte für Heilbehandlungen

„Erstes Lippen-Filler für 99 €" ist abmahnfähig. Was statt Lock-Preisen funktioniert: Beratungsgebühr, Pakete, transparente Auf-Anfrage-Preisgestaltung. Mit konkreten Formulierungs-Beispielen.

26. Mai 2026

§ 7 des Heilmittelwerbegesetzes verbietet Zuwendungen für Heilbehandlungen — und das schließt Rabatte, Bonus-Aktionen und Gewinnspiele mit Behandlungen als Preis ein. Was Praxen häufig unterschätzen: schon eine simple „20 % auf Botox im Mai"-Aktion kann eine Abmahnung auslösen.

Dieser Detail-Artikel wird in Kürze ausgebaut. In der Zwischenzeit finden Sie eine zusammenfassende Übersicht im Pillar-Artikel „Werbung für Ärzte — was erlaubt ist, was nicht" — verlinkt am Ende dieser Seite.

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Werbung ÄrzteComplianceHWGPraxis-Marketing

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