§ 7 des Heilmittelwerbegesetzes verbietet Zuwendungen für Heilbehandlungen — und das schließt Rabatte, Bonus-Aktionen und Gewinnspiele mit Behandlungen als Preis ein. Was Praxen häufig unterschätzen: schon eine simple „20 % auf Botox im Mai"-Aktion kann eine Abmahnung auslösen.
Dieser Detail-Artikel wird in Kürze ausgebaut. In der Zwischenzeit finden Sie eine zusammenfassende Übersicht im Pillar-Artikel „Werbung für Ärzte — was erlaubt ist, was nicht" — verlinkt am Ende dieser Seite.