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Blog · Wirkungs-Brief

§ 11 HWG — Warum Vorher-Nachher-Bilder für OP-Eingriffe verboten sind

Der Paragraph der die meisten Abmahnungen produziert. Was strikt verboten ist, wo Grauzonen bei Filler und Botox liegen, wie eine saubere Galerie aussieht — und warum Premium-Praxen ganz darauf verzichten.

26. Mai 2026

§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Heilmittelwerbegesetzes verbietet Vorher-Nachher-Vergleiche für operativ-plastisch-chirurgische Eingriffe komplett. Bei Filler und Botox gibt es eine formelle Grauzone — die in der Praxis aber genau der Bereich ist, aus dem die meisten Abmahnungen kommen.

Dieser Detail-Artikel wird in Kürze ausgebaut. In der Zwischenzeit finden Sie eine zusammenfassende Übersicht im Pillar-Artikel „Werbung für Ärzte — was erlaubt ist, was nicht" — verlinkt am Ende dieser Seite.

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Werbung ÄrzteComplianceHWGPraxis-Marketing

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