BFSG – Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz

Anforderungen an barrierefreie Webseiten und digitale Dienstleistungen

Barrierefreiheit ist längst kein optionales Qualitätsmerkmal mehr – sie wird zur gesetzlichen Pflicht. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland zur verbindlichen Voraussetzung. Besonders im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs, der digitalen Dienstleistungen und interaktiven Systeme sind tiefgreifende Anpassungen erforderlich.

In diesem umfassenden Artikel erfährst Du, warum das Thema weit über gesetzliche Pflichten hinausgeht, welche Anforderungen das BFSG stellt, welche Dienstleistungen und Produkte betroffen sind und wie Du die neuen Vorgaben effizient umsetzen kannst – ganz ohne unverhältnismäßige Belastung. Zudem erhältst Du praxisnahe Informationen zur Rechtsverordnung, zu möglichen Ausnahmen, zur Rolle von Behörden wie der Bundesanstalt und konkrete Empfehlungen zur technischen und inhaltlichen Umsetzung.

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Die wichtigsten Punkte in Kürze: Hintergrund und gesetzliche Grundlage

Das BFSG basiert auf dem European Accessibility Act, einer Richtlinie des Europäischen Parlaments, die 2019 verabschiedet wurde. Der deutsche Gesetzgeber hat diesen Rahmen in nationales Recht überführt, um die gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote im digitalen Raum zu gewährleisten.

Die Grundlage des Gesetzes bildet der Anspruch auf diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Die Regelungen betreffen nicht nur öffentliche Stellen, sondern insbesondere private Anbieter von folgenden Dienstleistungen im Bereich des digitalen Marktes.

Für wen gilt das BFSG – und ab wann tritt es in Kraft?

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft Unternehmen in Deutschland, die entweder:

  • mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder
  • einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen.

Wenn Du Dienstleistungen oder Produkte anbietest, die unter das Gesetz fallen, bist Du verpflichtet, Deine digitalen Systeme entsprechend anzupassen.

Besonders betroffen sind Webseiten, Onlineshops, Apps, interaktive Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen, Terminbuchungsplattformen sowie digitale Systeme im Bereich des Verkehrs.

Welche Dienstleistungen und Produkte sind betroffen?

Das BFSG regelt die Barrierefreiheit für eine Vielzahl an digitalen Produkten und Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Websites & Onlineshops
  • Apps mit interaktivem Leistungsumfang
  • Kontaktformulare und Terminbuchungssysteme
  • Mobiltelefone und andere Endgeräte
  • Bankdienstleistungen
  • Digitale Ticketbuchungen
  • Elektronische Geschäftsverkehrssysteme
  • Interaktive Terminals im Einzelhandel oder Verkehr
  • Informationsplattformen im öffentlichen und privaten Bereich

Somit betrifft das Gesetz eine breite Palette von Geschäftsmodellen – von Softwareentwicklern über Erbringer digitaler Services bis hin zu Einführern technischer Geräte.

Barrierefreiheit konkret: Was bedeutet eine barrierefreie Website?

Eine website barrierefrei zu gestalten bedeutet mehr als nur ein barrierefreies Design. Die Umsetzung umfasst sowohl technische als auch inhaltliche Anforderungen:

  • Textalternativen für Bilder
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Nutzung klar strukturierter Überschriften
  • Kontrastreiche Farbgestaltung
  • Verständliche Sprache und Leichte Sprache
  • Fehlererkennung in Formularen
  • Semantischer HTML-Code
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Flexible Anpassbarkeit für verschiedene Endgeräte

Gerade für Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf Hilfstechnologien angewiesen sind, ist eine solche Umsetzung essenziell. Die Anforderungen beziehen sich auf den gesamten Inhalt, nicht nur auf die visuelle Gestaltung.

Rechtsverordnung und Konformitätsvermutung: Der rechtliche Rahmen

Die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen erfolgt über ergänzende Rechtsverordnungen, die vom zuständigen Bundesministerium verabschiedet werden. Hierbei wird auf technische Normen Bezug genommen, welche die Konformitätsvermutung auslösen. Das bedeutet: Wenn Du diese Normen einhältst, gilt Deine Website automatisch als gesetzeskonform.

Eine solche Regelung schafft Rechtssicherheit – vorausgesetzt, die Umsetzung erfolgt professionell und nachvollziehbar dokumentiert.

Unverhältnismäßige Belastung und Ausnahmen – was ist zulässig?

Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer Ausnahme vor, wenn die Anpassungen eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellen würden. Dies muss allerdings durch eine individuelle Anfrage geprüft und von der zuständigen Bundesanstalt bewertet werden. Diese Ausnahme ist jedoch streng geregelt und keinesfalls ein Freifahrtschein zur Nicht-Umsetzung.

Möglichkeiten der Umsetzung – so gehst Du systematisch vor

Eine erfolgreiche Umsetzung beginnt mit einer klaren Struktur. Wir empfehlen folgende Schritte:

  1. Analyse des Status Quo – Welche Seiten und Systeme müssen angepasst werden?
  2. Bewertung der Inhalte und technischen Infrastruktur
  3. Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  4. Umsetzung der Anpassungen
  5. Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung
  6. Integration barrierefreier Alternativen für komplexe Inhalte
  7. Regelmäßiges Monitoring und Nachbesserung

Gerade die Textlänge und -menge, die Struktur sowie die Verständlichkeit der Inhalte sollten kritisch überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Was passiert bei Nichtbeachtung? Bußgeld und Durchsetzung

Die Durchsetzung des BFSG erfolgt durch zuständige Prüfstellen. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen – unter anderem Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß. Besonders gefährdet sind Unternehmen, die keinen Nachweis über die Umsetzung erbringen können oder die Erklärung zur Barrierefreiheit unterlassen haben.

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Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht, Chance und Zukunft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz steht für eine neue Ära der digitalen Verantwortung. Es ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern bietet Unternehmen die Chance, sich innovativ, zugänglich und zukunftsfähig aufzustellen. Der Weg zur barrierefreien Website beginnt heute – mit der richtigen Strategie, einem kompetenten Partner und einem klaren Verständnis für den Zweck hinter dem Gesetz.

Kontaktaufnahme leicht gemacht – das wichtigste in Kürze

Du möchtest Deine Website barrierefrei gestalten und suchst einen verlässlichen Partner für die Umsetzung der BFSG-Anforderungen? Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir bieten Dir eine individuelle Beratung, konkrete Handlungsempfehlungen und eine strukturierte Projektbegleitung – ganz auf Deine Unternehmensbedürfnisse zugeschnitten.

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FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Unternehmen

Was sind die wichtigsten Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)?

Die zentralen Anforderungen des BFSG basieren auf dem Ziel, digitalen Zugang ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Webseiten, Apps und andere digitale Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen – auch mit Einschränkungen – nutzbar sind. Die Grundlage dafür bilden die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese legen technische und gestalterische Standards fest, z. B. Alternativtexte, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, strukturierte Inhalte und verständliche Sprache.

Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die entweder mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielen – unabhängig von der Branche. Es betrifft insbesondere Erbringer digitaler Dienstleistungen, Einführer von Produkten und Betreiber von Webseiten, Onlineshops oder anderen digitalen Anwendungen, die unter die genannten Dienstleistungen oder genannten Produkte fallen.

Was ist die Rolle der Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Kontext des BFSG?

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit fungiert als zentrale Anlaufstelle für Informationen, Schulungen und Leitlinien zur Umsetzung des Gesetzes. Sie begleitet die Einführung des BFSG fachlich, beantwortet gestellte Fragen, stellt Praxisbeispiele bereit und unterstützt insbesondere kleinere Unternehmen bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen.

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Das BFSG betrifft eine Vielzahl von digitalen Produkten und Leistungen, insbesondere Websites, Apps, interaktive Selbstbedienungsterminals, Terminbuchungssysteme, digitale Zahlungslösungen, Mobiltelefone, Bankdienstleistungen, aber auch Informationsangebote im öffentlichen Raum. Ziel ist es, dass sämtliche genannten Produkte und genannten Dienstleistungen ohne Einschränkungen zugänglich und verständlich sind.

Welche rechtlichen Grundlagen und Verordnungen regeln die Umsetzung?

Neben dem Gesetz selbst ist die Umsetzung stark von ergänzenden Verordnungen abhängig, die vom zuständigen Bundesministerium erlassen werden können. Die sogenannte Verordnungsermächtigung erlaubt es dem Gesetzgeber, technische Anforderungen, Prüfmechanismen oder konkrete Anwendungsfälle flexibel zu definieren. Die Einhaltung von WCAG wird dabei häufig als Angabe der Konformität herangezogen.

Was sind die wichtigsten Punkte in Kürze zur Umsetzung des BFSG?

Die wichtigsten in Kürze:

  • Inkrafttreten: 28. Juni 2025
  • Geltungsbereich: B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Umsatz
  • Pflicht zur barrierefreien Gestaltung digitaler Systeme
  • Orientierung an WCAG
  • Verpflichtung zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung
  • Sanktionen bei Nichteinhaltung (z. B. Bußgelder)

Welche grundlegenden Veränderungen bringt das BFSG für Unternehmen?

Das Gesetz stellt grundlegende Veränderungen dar, vor allem für Unternehmen, die bislang kaum Berührung mit Barrierefreiheit hatten. Es zwingt zur Auseinandersetzung mit barrierefreiem Design, strukturiertem Inhalt, klarer Nutzerführung und zur Integration neuer technischer Standards. Die Umstellung ist zugleich eine Chance, das digitale Angebot benutzerfreundlicher, inklusiver und nachhaltiger zu gestalten.

Gibt es besondere Anforderungen für Terminbuchungssysteme und Kontaktformulare?

Ja. Gerade bei Terminbuchungssystemen, Kontaktformularen oder anderen Elementen mit interaktivem Leistungsumfang gelten besonders hohe Anforderungen an Verständlichkeit, Kontraste, fehlerfreie Bedienbarkeit und alternative Bedienwege. Auch hier muss die Nutzung ohne fremde Hilfe möglich sein. Die Barrierefreiheit betrifft sowohl die visuelle Gestaltung als auch die technische Umsetzung.

Welche Rolle spielen Bitkom und andere Institutionen bei der Umsetzung?

Bitkom, als Branchenverband der deutschen Digitalwirtschaft, stellt Informationsmaterial, Praxisleitfäden und Empfehlungen zur Umsetzung des BFSG bereit. Zusätzlich arbeiten staatliche Institutionen wie das Bundesministerium, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder die Bundesanstalt an der inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes und an der Schulung betroffener Unternehmen.

Wie sieht der Zusammenhang zwischen Arbeit, Arbeitsschutz und Barrierefreiheit aus?

Barrierefreiheit im digitalen Raum wird zunehmend auch als Teil des Arbeitsschutzes betrachtet. Gerade im internen Bereich – bei Mitarbeiterportalen, Schulungssystemen oder HR-Systemen – ist die barrierefreie Arbeit ein Aspekt sozialer Unternehmensverantwortung. Das BFSG fokussiert primär den externen digitalen Zugang, doch auch interne Systeme profitieren von der Umsetzung barrierefreier Standards.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen zur praktischen Umsetzung?

Die praktische Umsetzung erfolgt am besten über strukturierte Projekte. Hierzu zählen:

  • Technische Prüfung der Plattformen
  • Anpassung des Codes und Designs
  • Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
  • Regelmäßige Tests mit Prüfsoftware
  • Ggf. Einholung fachlicher Beratung
  • Schulung der internen Teams

Je nach Größe des Unternehmens kann dies intern erfolgen oder über spezialisierte Partner wie Münz Media, die sowohl rechtliche Anforderungen als auch UX/SEO-Optimierung berücksichtigen.